Schlecht vorbereitet? Und dies trotz Gerichtstermin?

Gerichtsverfahren gegen Hussam S.

Dirk Baehr

Am 7. November 2011 eröffnete der Vorsitzende Richter Völpel das Gerichtsverfahren gegen Hussam S. am Oberlandesgericht in Koblenz. Über ein Jahr saß der 26-jährige staatenlose Palästinenser in Untersuchungshaft, bis der Prozess im letzten Monat begann. Hussam S. wird von der Generalbundesanwaltschaft vorgeworfen, von 2007 bis 2009 bis zu 78 Video- und Textbeiträge von terroristischen Vereinigungen im Internet veröffentlicht zu haben. Der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft, Michael Bruns, hält Hussam S. daher als einen der wichtigsten Propagandisten im deutschsprachigen Raum. Ihm wird die Unterstützung von zahlreichen terroristischen Vereinigungen vorgeworfen, weil er Videobotschaften von Osama bin Laden, Ayman al-Zawahiri, Abu Musab al-Zarqawi und Abu Umar al-Baghdadi im GIMF-Forum, in seinen Blogs sowie im deutschsprachigen Ansar-al-Jihad-Forum veröffentlichte.
In der Gerichtsverhandlung gibt es zurzeit zwei verschiedene Arbeitsweisen, um den Tatbestand aufzuarbeiten. Einerseits gibt es zahlreiche Befragungen von Zeugen und Sachverständigen, die entweder den Angeklagten kennen oder mit dem Ermittlungsverfahren vertraut sind. Andererseits müssen die drei Richter alle 78 Video- und Textbeiträge, die Hussam S. angeblich im Internet veröffentlichte, sichten, um zu bestätigen, dass der Angeklagte Propagandamaterial von terroristischen Vereinigungen im Internet publizierte. Dies ist ein ziemlich langwieriger Prozess, weil der Angeklagte extrem viele jihadistische Video und E-Bücher ins Internet stellte, die teilweise einen Umfang von 20 bis 30 Seiten oder eine Länge von bis zu 80 Minuten haben. So veröffentlichte Hussam S. zahlreiche Videos von den Jahrestagen der Terroranschläge des 11.September 2001. Diese Videos sind meistens um die 60 Minuten lang.
Da zahlreiche Beiträge doppelt und dreifach von Hussam S. im Internet gestellt wurden, ist die tatsächliche Anzahl der Beiträge nicht sonderlich hoch. Von den 78 Fällen, die von den Richtern gesichtet werden, sind höchstens 30 verschiedene jihadistische Videos und Texte. Hussam S. veröffentlichte einige Videos nach der Sperrung des GIMF-Forums erneut in seinen Blogs. Zudem sind einige Beiträge in zwei oder drei verschiedenen Sprachen publiziert worden. So veröffentlichte Hussam S. erst zahlreiche Beiträge von Osama bin Laden und Abu Musab al-Zarqawi in arabischer Sprache. Später erschienen die Übersetzungen der Videobotschaften oder Texte. Als das GIMF-Forum Mitte 2008 gesperrt wurde, stellte er dieselben Texte und Videos in seinen neuen Blogs sowie in seinen YouTube Portalen ‚Saiful Battar‘ und später unter ‚Saiful Maslul‘ ins Netz. Dadurch werden zahlreiche Videobeiträge bis zu vier- oder fünfmal als Fall genannt. Seltsamerweise werden jihadistische Texte, die vorher als Video vorgeführt worden, ebenfalls im Gericht vorgetragen. Es ist absurd, Texte von Osama bin Laden vorzulesen, wenn kurz vorher das identische Video im Gericht gezeigt wurde.
In den ersten drei Wochen des Prozesses wurden zahlreiche Zeugen und Sachverständigen von den Richtern befragt. So lud das Oberlandesgericht die Eltern des Angeklagten ein, um sie zu ihren Sohn zu befragen. Danach führten die Richter zahlreiche Befragungen der Sachverständigen vom BKA, die Auskünfte über die Tätigkeiten des Angeklagten im GIMF-Forum gaben. Dabei erzählten sie von technischen Details sowie über die Inhalte der Videos und Texte. Ab der vierten Wochen war vorgesehen, über S.‘s Blogs des Ansar Media Batallion sowie das deutschsprachige Ansar al-Jihad-Forum zu informieren. Nur dies geschah leider nur in begrenzten Umfang. Der BKA-Beamte T. beantwortete am 28. November gewisse Fragen zur Etablierung zahlreicher Blogs und zum Entstehen des deutschsprachigen Ansar al-Jihad-Forums. Allerdings waren alle Informationen, die der BKA-Beamte zum Ansar al-Jihad-Forum äußerte, bekannt beziehungsweise es war möglich, diese Informationen vorher aus öffentlich zugänglichen Quellen zu erhalten. Erst ab dem Punkt, wo über Informationen und Aussagen eines wichtigen in Spanien ansässigen und verhafteten Jihadisten gesprochen werden sollte, endete plötzlich die Befragung des Sachverständigen. Genau an dem Punkt, wo es hätte interessant werden können, führte Richter Völpel die Befragung nicht weiter. Und dies obwohl der Richter vor der Befragung des BKA-Beamten darauf hinwies, dass sie später über den Jihadisten, der in Spanien ebenfalls wegen Propagandatätigkeiten in Haft ist, sowie über Briefverkehr zwischen des BKA und den spanischen Behörden reden wollten. Nun stellt sich die Frage, wieso der BKA-Beamte T. vom Richter nicht weiter befragt wurde, obwohl das Gericht ab der vierten Prozesswoche über die Ansar-al-Jihad Foren informieren wollte? Wieso war T. nicht ausreichend vorbereitet, obwohl er in dieser Woche über das Ansar-al-Jihad Netzwerk vor Gericht hätte berichten sollen? Und wieso kam er nicht zu dem mit dem Oberlandesgericht vereinbarten Termin am 6. Dezember für eine weitere Befragung von Seiten des Gerichts, obschon an diesem Tag eine weitere Befragung über das so genannte Ansar-Netzwerk geplant war? War das BKA wirklich so schlecht vorbereitet, obwohl sie den Termin wahrscheinlich schon Wochen vorher wussten?
Aus wissenschaftlicher Perspektive wäre es sehr interessant gewesen, mehr Informationen über die Vernetzung von in Deutschland lebende Propagandisten mit anderen Aktivisten in Spanien, Saudi Arabien und Waziristan zu erhalten. In dem Koblenzer-Prozess sollen angeblich die Aussagen des in Spanien inhaftierten Online-Jihadisten vorgetragen werden, der scheinbar Hussam S. bei dem Aufbau des deutschsprachigen Ansar- Forum geholfen hat. Der marokkanisch-stämmige Aktivist war der entscheidende Administrator des arabischen Ansar al-Jihad Forums, welches als erstes 2008 gegründet wurde. Später folgten die englisch- und deutsch-sprachigen Foren. Zudem weisen die Sachverständigen auf weitere Kontakte von Hussam S. hin. So hatte Hussam S. Kontakte zu dem Pseudonym ‚Insurgent‘, der vielen, die in den jihadistischen Webforen recherchieren, bekannt sein dürfte. Außerdem hatte Hussam S. wahrscheinlich Kontakte nach Waziristan. Kannte er Ahmed Manevbasi & Erik Breininger? Und wer ist die Person ‚al Lubnani‘, die scheinbar von Waziristan aus sehr aktiv Propaganda betreibt?
Ich kann Journalisten und Wissenschaftlern nur empfehlen, in den nächsten Wochen zum Prozess zu gehen, um weitere Informationen über das so genannte Ansar-Netzwerk zu erhalten. Zurzeit ist kein einziger Journalist im Gericht anwesend. Und dies obwohl es sich um den größten jihadistischen Propagandafall in Deutschland handelt. Im Sauerland-Verfahren waren Dutzende Journalisten anwesend; in Koblenz keiner! Schon etwas seltsam, wie Zeitungen & Rundfunk planen!

Eine Antwort zu “Schlecht vorbereitet? Und dies trotz Gerichtstermin?”

  1. Guten Abend.

    Tja, dass im Sauerland-Verfahren so viele Journalisten waren und hier keiner, hat damit zu tun, dass es in Koblenz nicht um Anschläge in Deutschland geht, sondern um etwas ziemlich Abstraktes. Das Internet ist bisher die Guckmaschine um Musik zu machen, und Spiele zu spielen, um etwas bequem zu kaufen etc. Aber nicht für Propadanda und Agitation. Das ändert sich erst langsam

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.